Reglement Videoüberwachung Suurstoffi-Areal

1. Allgemein

Die Zug Estates Gruppe konzipiert, entwickelt, vermarktet und bewirtschaftet Liegenschaften in der Region Zug. Dabei konzentriert sie sich auf zentral gelegene Areale, welche vielfältige Nutzungen und eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Der grösste Teil des Immobilienportfolios befindet sich in zwei Arealen in Zug (Zentrumsareal/Metalli) und Risch Rotkreuz (Suurstoffi) und ist nach Nutzungsarten breit diversifiziert.

Dieses Reglement bezweckt den Schutz der Persönlichkeit sowie der Grundrechte von Personen in Bezug auf die Bearbeitung ihrer Personendaten durch die Videoüberwachungsanlagen der Zug Estates AG in der Suurstoffi.

2. Zweck der Überwachung

Mit der Installation der Kameras will die Zug Estates AG Vandalismus verhindern sowie das allgemeine Sicherheitsgefühl in den Einstellhallen erhöhen. Kameras sind ein geeignetes Mittel, um Vandalismus vorzubeugen und unberechtigte Personen vom Zutritt in die Einstellhallen abzuhalten. Nicht zuletzt hilft uns das System Missbrauch, sowie Fehler beim Zutrittssystem bei den Ein- und Ausfahrten der Einstellhallen transparent aufzuklären.

3. Verantwortliche Stelle und Zugang zum Videomaterial

Die folgenden Mitarbeiter der Zug Estates AG sind verantwortlich und haben Zugriff auf das Videomaterial:

  • Leiter Bewirtschaftung Suurstoffi,
  • Leiter operatives Arealmanagement,
  • Leiter Bewirtschaftung und Vermarktung, Mitglied der Geschäftsleitung
  • Mandatsleiter FM-Provider

Die Zugriffsberechtigungen sind rechtskonform definiert.

4.  Datenspeicherort

Die aufgezeichneten Daten werden auf einem internen Server der Zug Estates AG gespeichert. Alle Räumlichkeiten, in denen Personendaten aufbewahrt werden, sind gegen unbefugten Zutritt gesichert. Die Videozentrale (Zutritt nur für Berechtigte) wird separat überwacht.

5. Standorte

5.1 Überwachungskameras

Es wird bei jeder Ein- und Ausfahrt der Einstellhallen sowie bei den Kassenautomaten eine Kamera betrieben, verteilt auf alle Einstellhallen. Alle Kamerastandorte sind klar ersichtlich gekennzeichnet. Die Kameras überwachen die Bereiche bei den Kassenautomaten und der Ein- und Ausfahrt der Einstellhallen. Kritische Bereiche, wie zum Beispiel Hauseingänge, werden nur dann aufgezeichnet, falls durch die bauliche Situation keine Alternative möglich ist. Die Kameras haben keine Audiofunktion. Die Aufnahmen können nachträglich vergrössert werden, eine Schwenkung ist jedoch nicht möglich.

5.2 Sonstige Kameras

Zur Dokumentation von Projektfortschritten können Webcams in Betrieb genommen werden. Diese dienen Informationszwecken und sind nicht zur Überwachung gedacht. Zug Estates setzt auf technische Massnahmen, um Privatbereiche, Firmenlogos oder Personen unkenntlich zu machen.

6. Datenspeicherung

Die Daten werden nach 96 Stunden automatisch gelöscht. Die maximale Aufbewahrungsdauer ist 96 Stunden, damit Feiertage und Wochenenden überbrückt werden können.

7. Datenauswertung

Die Bilder werden nur bei begründetem Verdacht (Ereignis, Straftat, Schaden) zur Beweissicherung durch eine der verantwortlichen Personen durchgesehen.

8. Rechte der betroffenen Person

Personen, von denen personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, steht das Auskunftsrecht nach Art. 25 des Datenschutzgesetzes (DSG) zu. Auskunft wird jederzeit über die bekannten Kanäle der Zug Estates AG, 041 729 10 10 oder per E-Mail info@zugestates.ch ermöglicht.

9. Gesetzliche Grundlage

Die Zug Estates AG agiert im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes. Mehr Informationen unter https://zugestates.ch/datenschutzerklarung 

Zug Estates AG

Zug, 12. November 2024